NEO ist ein freistehender Standbriefkasten aus pulverbeschichtetem Aluminium – elegant, robust und funktional. Sein schlankes Design passt ideal in Vorgarten oder Eingangsbereich und schützt Ihre Post wirkungsvoll vor Witterung und unerwünschtem Zugriff.
Warum dieser Briefkasten?
- Hochwertiges, pulverbeschichtetes Aluminium – korrosionsbeständig und langlebig
- Standbriefkasten – flexibel platzierbar ohne Wandmontage
- Schützt Post zuverlässig vor Nässe, Wind, Schnee und Diebstahl
- Inklusive abschließbarer Tür mit 2 Schlüsseln
- Garantiert über mehrere Jahre Gegenstände
Eigenschaften & Verarbeitung
NEO wird aus Aluminium gefertigt und mit einer widerstandsfähigen Pulverbeschichtung versehen. Durch die glatte Oberfläche bleibt das Material pflegeleicht und unempfindlich gegenüber Witterungseinflüssen. Der Einwurf erfolgt über einen Schutzdeckel oder Schlitz, der Regenwasser ableitet, während die Rückseite über eine abschließbare Entnahmetür verfügt. Das Materialgewicht und die Konstruktion sind stabil genug, um langfristigen Außeneinsatz zu gewährleisten.
Varianten
NEO wird aktuell in dieser Standardgröße angeboten. In speziellen Versionen kann eine andere Materialausführung (z. B. Cortenstahl) angeboten werden – mit identischem Designprinzip.
Einsatzbereiche
- Als freistehender Briefkasten im Vorgarten oder an Randbereichen
- Für Einfamilienhäuser, Wohnanlagen oder repräsentative Eingangsbereiche
- Ideal für moderne Architektur mit klaren Linien und hochwertiger Gestaltung
Montage & Pflege
Der Briefkasten sollte auf einer ebenen, tragfähigen Fläche montiert werden. Nach der Lieferung ist die Verpackung zu entfernen, um Feuchtigkeitsbildung zwischen Verpackung und Oberfläche zu vermeiden. Reinigung mit klarem Wasser oder mildem Reinigungsmittel reicht üblicherweise aus – Hochdruckreiniger und aggressive Reinigungsmittel sind zu vermeiden, da sie die Pulverbeschichtung beschädigen können. Bei Beschädigungen kann eine Nachbehandlung mit passenden Schutzfarben erfolgen. Die Garantie erstreckt sich über einen festgelegten Zeitraum, sofern keine unzulässigen Eingriffe (z. B. Bohren, Schleifen) vorgenommen wurden.